Bundesverfassungsgericht billigt Pflege-Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück.

Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter.

46 Menschen klagten gegen einrichtungsbezogene Impfpflicht

Insgesamt 46 Menschen, viele von ihnen selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt, waren mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe gezogen. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht lehnte das Gericht im Februar ab. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in Gesundheitsberufen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind.

Discover

Sponsor

spot_imgspot_img

Latest

Täuschung statt Wende

Friedrich Merz und die große Migrationslüge im Bundestag Alles an den Fakten vorbei phantasiert – von Andreas Manousos   Berlin, 11. Juli 2025. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im...

Entscheidung eines Großforschungszentrums – Lausitz Art of Building (LAB)

Bezüglich der Entscheidung eines Großforschungszentrums in der Lausitz und einer umfänglichen Debatte im Bautzener Stadtrat am 28.9.22 zu eben dieser ausstehenden Entscheidung, hat sich...

Einladung zur Bürger-Informationsveranstaltung

Am Montag, dem 5. Dezember 2022, um 16.30 Uhr lädt Baubürgermeisterin Juliane Naumann zu einer Bürger-Informationsveranstaltung im TGZ Bautzen zum Thema „Jordanbach“ ein. Anlieger...

Verstärkung der NATO-Präsenz in der Schwarzmeerregion

Rumänien baut seine Luftstreitkräfte im Interesse der Verstärkung der NATO-Präsenz in der Schwarzmeerregion aus Am 28. August 2025 wurden drei F-16AM/BM Fighting Falcon-Jagdbomber aus Norwegen zur...

Neu auf Ostsachsen TV BOSS im Gespräch

https://youtu.be/Jm73PzLsCWk