Anwohnerparkplätze als Einnahme für Kommunen?

Von den 19 befragten Städten, die variable
Gebühren für das Anwohnerparken ver-
langen, halten sich immerhin sieben
auch an die bisherige Obergrenze von
30,70 Euro im Jahr. Sie gewähren aller-
dings Ermäßigungen für bestimmte
Sozialtatbestände oder Elektro-Fahrzeuge.
Besonders hohe variable Gebühren
erheben Stuttgart mit bis zu 400 Euro,
Kaiserslautern mit bis zu 250 Euro und
Detmold mit bis zu 240 Euro im Jahr.
Aus Sicht des BdSt darf das Parken in
Wohnortnähe nicht zu einer Frage des
Geldbeutels werden. Gerade Menschen
mit geringen und mittleren Einkünften
wohnen häufig in den Innenstädten und
sind auf das Auto angewiesen, um ihrer
Berufstätigkeit nachzugehen. Nicht immer
bieten der ÖPNV oder das Fahrrad eine
Alternative. Stellplatzgebühren in bewirt-
schafteten Parkhäusern oder Garagen-
höfen sind kein Maßstab für das Ausstel-
len eines Bewohnerparkausweises, weil
dieser ja kein Anrecht auf einen freien
Parkplatz beinhaltet. Parkgebühren dürfen
nicht zur zusätzlichen Einnahmequelle
und damit zu einer „Quasi-Steuer“ wer-
den. Darum sprechen wir uns für eine
möglichst einheitliche Gebühr nach
einfachen Maßstäben aus. Dafür bewährt
sich eine Festlegung von Übergrenzen –
zumindest auf Landesebene.
Ansprechpartner: Rainer Kersten, info@steuerzahler.de

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