Katharina Henot – Der Tag, an dem Köln eine Frau verbrannte

 

 

 

Wie aus einer angesehenen Bürgerin eine „Hexe“ gemacht wurde

Ein historischer Gerichtsbericht – von Andreas Manousos

 

Ich bin in Dormagen geboren und aufgewachsen. Als Kind bin ich durch die Gassen der Zollfeste von Zons gelaufen, habe auf dem Kopfsteinpflaster gespielt, bin durch Tore gerannt, habe Mauern berührt, ohne zu wissen, was sie einmal bedeuteten.

Erst später versteht man, was dort entschieden wurde.

Denn Zons gehört heute zu Dormagen. Und genau hier liegt ein Teil der Lebenswelt von Katharina Henot.

Ihr zweiter Ehemann, Johann Albert Maints, war dort Amtmann und Kellner. Das bedeutete Zugriff auf Einnahmen, Kontrolle über Warenströme, Einfluss entlang des Rheins. Es war eine Stellung, in der wirtschaftliche Interessen unmittelbar aufeinandertrafen.

Und genau dort liegt einer der Hintergründe dieses Falls.

Denn zur gleichen Zeit kämpfte die Familie Henot gegen die Familie Thurn und Taxis um die Kontrolle des Postwesens. Es ging um Einnahmen, um Macht, um ein Monopol.

Der Konflikt war offen.

Und er wurde entschieden.

 

Eine Frau mit Einfluss

Katharina Henot wurde um 1570 geboren. Ihr Vater Jakob Henot war kaiserlicher Postmeister. Nach seinem Tod führte sie gemeinsam mit ihrem Bruder Hartger das Amt weiter.

Sie war zweimal verheiratet. Zuerst mit Heinrich Neuden, dann mit Johann Albert Maints in Zons.

Sie hatte eine Tochter: Anna Maria Maints, die später in das Klarissenkloster eintrat.

Auch ihre Schwester lebte dort.

Sie war sichtbar.

Und damit erreichbar.

 

Das Klarissenkloster St. Clara

Das Klarissenkloster St. Clara existiert heute nicht mehr. Damals war es ein geschlossener Raum.

Ab 1626 verändern sich die Zustände dort.

Nonnen schreien.
Sie krümmen sich.
Sie werfen sich auf den Boden.

Man hält sie fest.

Mehrere gleichzeitig.

Dann zeigen sie.

Mit ausgestreckten Fingern.

Magdalena Raußrath nennt Katharina Henot.
Sophia Agnes von Langenberg nennt sie ebenfalls.

Diese Szenen werden nicht hinterfragt.

Sie werden übernommen.

Und damit beginnt das Verfahren.

 

Verhaftung und Einschluss

Im Januar 1627 wird Katharina Henot verhaftet.

Sie wird in einen Kerker gebracht.

Steinwände. Feuchtigkeit. Kälte.

Ihre Hände werden gefesselt.

Eisen liegt direkt auf der Haut.

Die Ketten geben nicht nach. Jede Bewegung zieht daran. Es gibt keine Stellung, in der der Druck verschwindet. Auch im Stillstand bleibt das Metall spürbar.

Der Raum ist klein.

Die Zeit verliert ihre Ordnung.

 

Das Verhör

Sie wird vorgeführt. Man liest ihr vor, was über sie gesagt wurde.

Sie antwortet:

Sie habe damit nichts zu tun.

Das wird protokolliert.

Dann wird weitergemacht.

 

Die zweite Vernehmung

Weitere Aussagen werden hinzugefügt.

Nächtliche Treffen.
Ein „Bund“.
Schaden.

Die Fragen sind festgelegt.

Nicht ob.

Wann.
Mit wem.

Unter den Männern, die das Verfahren führen, steht einer im Zentrum: Johann Kremer.

Weihbischof von Köln. Generalvikar. Hexenkommissar.

Er ist nicht der Mann, der schreit. Nicht der, der Hand anlegt. Er sitzt oder steht, stellt Fragen, lässt Fragen stellen, entscheidet, wann weitergemacht wird.

Er gibt den Rahmen vor.

Neben ihm der Schreiber.
Vor ihm die Protokolle.
Im Raum der Nachrichter.

Kremer bewegt sich nicht viel. Er beobachtet. Er ordnet an. Er beendet nichts.

Er ist nicht derjenige, der foltert.

Er ist derjenige, der dafür sorgt, dass gefoltert wird.

Und dass es weitergeht.

 

Die Folter

Der Nachrichter tritt hinzu.

Er spricht nicht.

Er arbeitet.

Die Daumenschrauben werden angesetzt. Seine Hände bleiben ruhig. Er richtet das Metall aus, dreht, hält, dreht weiter. Der Druck steigt gleichmäßig.

Die Haut gibt nach.

Die Finger reagieren.

Er unterbricht nicht.

Zwischen den Drehungen wird gefragt.

Sie antwortet.

Sie verneint.

Das hat keine Wirkung.

Der Nachrichter arbeitet weiter.

Als würde er eine vertraute Tätigkeit ausführen. Ohne Eile. Ohne Zögern. Ohne Veränderung im Ablauf.

 

Das Aufziehen

Er bindet ihre Hände auf dem Rücken.

Er prüft den Knoten.

Er setzt das Seil an.

Dann hebt er sie an.

Der Körper verlässt den Boden.

Das Gewicht hängt an den Armen.

Die Schultern werden nach hinten gedrückt. Die Spannung bleibt. Sie wird gehalten.

Er wartet.

Dann lässt er sie ab.

Ein kurzer Stoß.

Ein trockenes Geräusch.

Er wartet wieder.

Dann beginnt er von vorn.

Die Protokolle schreiben:

„ist aufgezogen worden“

 

Wiederholung

Der Ablauf bleibt gleich.

Belastung.
Frage.
Belastung.

Der Körper verliert an Kraft. Die Gelenke geben nach. Die Bewegung wird unsicher.

Sie spricht.

Sie verneint.

Das verändert nichts.

Der Nachrichter setzt fort.

Der Schreiber schreibt.

Niemand unterbricht.

Die Regeln, nach denen hier gearbeitet wird, entstehen nicht in diesem Raum.

Sie sind längst formuliert.

Im Jahr 1487 veröffentlicht Heinrich Kramer den sogenannten Hexenhammer – Malleus Maleficarum.

Ein Buch, das festlegt, wie mit Beschuldigten umzugehen ist. Eine urdeutsche Erfindung!

Darin steht, dass ein Bestreiten kein Grund ist, ein Verfahren zu beenden.

Darin steht, dass ein Geständnis notwendig ist.

Und dass es erzwungen werden darf.

Wenn es nicht freiwillig erfolgt, ist die Tortur zu wiederholen.
Wenn sie nicht ausreicht, ist sie zu steigern.
Wenn das Geständnis unvollständig ist, ist sie fortzusetzen.

Diese Sätze stehen nicht im Raum.

Aber sie wirken im Raum.

Nicht als Worte.

Als Ablauf.

Sie bleibt bei ihrer Aussage.

Sie habe damit nichts zu tun.

Auch nach der Tortur.

Auch nach der Wiederholung.

Auch dann, als der Körper nicht mehr mitgeht.

Genau das wird gegen sie verwendet.

In den Verfahren dieser Zeit gilt das Ausbleiben eines Geständnisses nicht als mögliches Zeichen von Unschuld, sondern als Hinweis auf „Verstocktheit“.

Und Verstocktheit hat eine feste Bedeutung.

Sie bedeutet, dass der Teufel den Beschuldigten stützt.
Dass er den Schmerz erträglich macht.
Dass er das Geständnis verhindert.

Damit wird aus dem Widerstand ein Beweis.

Nicht das Geständnis entscheidet.

Auch das Nicht-Geständnis entscheidet.

In beiden Fällen bleibt das Ergebnis gleich.

Das Verfahren geht weiter.

 

Die Maschine

Das Verfahren läuft weiter.

Aussagen werden ergänzt.

Magdalena Raußrath.
Sophia Agnes von Langenberg.
Weitere Klarissinnen.

Die Struktur bleibt unverändert.

Beschuldigung.
Verhör.
Tortur.
Protokoll.

Ein Schritt folgt dem nächsten.

Über dem Verfahren steht Ferdinand von Bayern.

Erzbischof von Köln. Kurfürst.

Er sitzt nicht im Kerker.
Er stellt keine Fragen.
Er berührt keine Werkzeuge.

Aber ohne seine Autorität läuft kein Verfahren.

Unter ihm arbeiten die Gerichte.
Unter ihm arbeiten die Kommissare.
Unter ihm laufen die Prozesse.

Das Verfahren ist kein Zufall.

Es ist Teil einer Ordnung.

Und diese Ordnung hat einen Namen.

 

Das Urteil

Schuldig.

Die Grundlage:

Aussagen.
Protokolle.
Verfahrenslogik.

Ein Geständnis liegt nicht vor.

Es wird nicht benötigt.

Die Strafe: Tod durch Verbrennung.

 

Die Nacht vor der Vollstreckung

Sie wird zurückgeführt.

Die Ketten werden wieder angelegt.

Eisen auf der Haut.

Die Haut ist bereits beschädigt.

Das Metall liegt direkt darauf.

Es gibt keine Lage, in der der Druck nachlässt.

Der Raum bleibt.

Stein.
Feuchtigkeit.
Stille.

 

Die Vollstreckung – Melaten

Am 19. Mai 1627 wird Katharina Henot nach Melaten gebracht.

Der Pfahl steht.

Das Holz ist vorbereitet.

Der Nachrichter tritt erneut vor.

Er legt die Schlinge an.

Er zieht sie zu.

Ohne Eile.

Ohne Unterbrechung.

Dann das Feuer.

Rauch.

Dann Flammen.

Das Holz arbeitet.

Die Hitze steigt.

Die Menge steht.

 

Die Sprache der Akten und das Schweigen von Köln

Die Kölner Akten sind nicht vollständig erhalten.

Was fehlt, sind die ausführlichen Verhörprotokolle.

Was bleibt, sind die Formeln.

Und sie sind aus anderen Verfahren bekannt, etwa aus Bamberg.

„ist aufgezogen worden“

„auf die Schrauben gelegt“

„hat nichts bekannt“

„ist wieder zur Tortur geführt worden“

Diese Sätze erklären nichts.

Sie halten nur fest, dass es geschehen ist.

Die Namen stehen daneben.

Und das genügt.

 

Der Brief

Ein Schreiben ist unterwegs.

Ein Versuch, das Verfahren zu stoppen.

Es kommt zu spät.

Als es eintrifft, ist die Vollstreckung bereits erfolgt.

 

Schluss

Wenn ich heute durch Zons gehe, sehe ich Mauern.

Ich sehe Wege.

Ich sehe nichts von dem, was dort entschieden wurde.

Katharina Henot gehörte zu diesem Raum.

Und genau das hat sie nicht geschützt.

Ihr Fall zeigt ein Verfahren, das nicht prüft.

Und ein System, das nicht anhält.

 

 

Katharina Henot  hatte eine Tochter.

Anna Maria Maints.

Sie lebte im Klarissenkloster St. Clara.

In genau jenem Raum, aus dem die Namen kamen.

 

Geschichte endet nicht.

Sie ändert nur ihre Formen.

Die Mechanik bleibt dieselbe.

In der neueren Erinnerungskultur gilt Katharina Henot als Opfer eines Justizmordes.

Der Kölner Stadtrat leitete 2012 eine symbolische Wiederaufnahme ihres Verfahrens ein. Damit wurde ihr – und den anderen Opfern der Kölner Hexenprozesse – die moralische Rehabilitierung ausgesprochen und das damalige Unrecht offiziell anerkannt.

Für mich war sie eine unbeugsame Heldin, die ihren  Schergenteufeln keinesfalls Ihre ehrenhafte Seele überließ.

Teil 2: Die Rehabilitation – Ein halber Schritt zur Gerechtigkeit

385 Jahre nach dem 19. Mai 1627, dem Tag, an dem Katharina Henot erdrosselt und dann auf dem Melaten-Feld verbrannt wurde, fand in Köln ein Akt statt, der wie eine späte Wiedergutmachung wirken sollte. Am 28. Juni 2012 beschloss der Rat der Stadt Köln einstimmig die symbolische, moralische und sozialethische Rehabilitation von Katharina Henot und 37 weiteren Opfern der Hexenprozesse in der Stadt (1626–1631). Der Beschluss verurteilte die Hinrichtungen als Unrecht, distanzierte sich von jeder Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte und stellte die Ehre der Verurteilten wieder her.

Der Weg dorthin begann mit einem Bürgerantrag vom November 2011, initiiert von dem evangelischen Pfarrer Hartmut Hegeler aus Unna – einem Mann, der seit über einem Jahrzehnt für die Erinnerung an die Hexenopfer kämpft – und unterstützt von direkten Nachfahren der Familie Henot, darunter Hanns Joachim Hirtz. Der Antrag forderte keine juristische Aufhebung (die unmöglich ist), sondern eine sozialethische Erklärung: Die Stadt solle das begangene Unrecht anerkennen und die Opfer von dem Makel der „Hexerei“ befreien.

Am 13. Februar 2012 behandelte der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden des Stadtrats den Antrag in einer öffentlichen Sitzung. Die Beratung war emotional: Hegeler erinnerte daran, dass Katharina Henot trotz schwerster Folter kein Geständnis abgelegt hatte – ein Umstand, der den Prozess schon nach damaligem Recht zu einem Justizmord machte. Der Ausschuss empfahl einstimmig, den Antrag an den Rat weiterzuleiten, und appellierte zugleich an das Erzbistum Köln, sich ebenfalls vom Unrecht zu distanzieren. Der damalige Ausschussvorsitzende Horst Thelen (Grüne) betonte: Neben den weltlichen Gerichten seien kirchliche Instanzen maßgeblich beteiligt gewesen – eine Rehabilitation ohne die Kirche wäre unvollständig.

Am 28. Juni 2012 folgte der Rat der Stadt Köln der Empfehlung und stimmte einstimmig zu. Zu diesem Zeitpunkt (Wahlperiode 2009–2014) umfasste der Rat 90 stimmberechtigte Mitglieder (ohne Oberbürgermeister). Die Entscheidung wurde unter Leitung des damaligen Oberbürgermeisters Jürgen Roters (SPD) getroffen – und sie war einstimmig: Keine Gegenstimme, keine Enthaltung wurde protokolliert.

Der Rat trug die Verantwortung für diesen Beschluss als geschlossene Einheit. Unter der Leitung des damaligen Oberbürgermeisters Jürgen Roters (SPD) wurde die Entscheidung parteiübergreifend getragen. Die namentliche Zusammensetzung des Rates in dieser Wahlperiode (2009–2014) verdeutlicht die breite politische Unterstützung. In den Protokollen und Berichten zur Rehabilitation werden insbesondere die Vertreter der damaligen Fraktionen hervorgehoben (eine vollständige Liste aller 90 Ratsmitglieder ist in den offiziellen Jahrbüchern der Stadt Köln, u. a. im Verhandlungsband 2012, dokumentiert):

 

–  SPD: Martin Börschel (Fraktionsvorsitzender), Susanne dos Santos Herrmann.

 

–  CDU: Winrich Granitzka, Bernd Petelkau.

 

–  Grüne: Barbara Moritz (Fraktionsvorsitzende), Jörg Frank, Horst Thelen

                 (Ausschussvorsitzender).

 

–  FDP: Ralph Sterck (Fraktionsvorsitzender).

 

–  Die Linke: Jörg Detjen (Sprecher).

Alle diese 90 Mitglieder – von CDU über SPD, Grüne, FDP bis Linke – trugen den Beschluss einstimmig mit. Es gab keine namentliche Einzelabstimmung (üblich bei unstrittigen, symbolischen Themen), sondern nur das Protokoll „einstimmig zugestimmt“.

Und genau hier endet die Geschichte der halben Wahrheit.

Die Stadt Köln hat getan, was sie konnte: Sie hat die Opfer rehabilitiert, ihr Gedenken gestärkt (Skulptur am Rathausturm, Straßen- und Schulnamen), und sie hat das Unrecht benannt. Aber sie hat bewusst vermieden, die Täter beim Namen zu nennen und symbolisch zu verurteilen.

Kein Wort über Ferdinand von Bayern, den Kurfürsten und Erzbischof, unter dessen Herrschaft die Prozesse eskalierten. Kein Wort über Johann Kremer, den Weihbischof und Hexenkommissar, der die Verhöre leitete und die Folter anordnete. Kein Wort über den Nachrichter, der die Daumenschrauben drehte und die Schlinge zuzog.

Die Resolution verurteilt das „System“, den „Fanatismus“, die „Missachtung der Menschenwürde“ – aber die konkreten Männer, die das Unrecht befohlen, organisiert und ausgeführt haben, bleiben unberührt. Ihre Namen stehen weiter in Bistumschroniken, in Geschichtsbüchern, an Denkmälern und in Straßennamen – ohne Makel, ohne Hinweis: „Dieser Mann trug Verantwortung für den Mord an Unschuldigen.“

Das ist mehr als ein Versäumnis. Das ist moralisch verwerflich!

Indem die Stadt die Opfer ehrt, wäscht sie sich selbst ein sauberes Gewissen – und schont gleichzeitig die historischen Ahnen der eigenen Machtstrukturen. Sie verurteilt „die Zeit“, „den Hexenwahn“, „die Prozesse“ – aber nicht die Personen, die sie betrieben haben. Das ist die bequeme Variante der Aufarbeitung: Licht auf die Opfer, Schatten über die Täter.

Besonders beschämend ist das Schweigen des Erzbistums Köln, was mir besonders schwer im Magen liegt, war ich doch vor über 40 Jahren selber am Friedrich-Spee-Kolleg des Erzbistums Köln in Neuß.  Der Stadtrat appellierte 2012 ausdrücklich an die Kirche, sich zu distanzieren – bis heute (Stand März 2026) gibt es keine offizielle Stellungnahmekeine Entschuldigung, keine Distanzierung von Ferdinand von Bayern oder Johann Kremer. Die katholische Kirche in Köln duckt sich weg.

Eine echte, konsequente Aufarbeitung hätte beide Seiten beleuchtet: Die Opfer rehabilitieren und die Täter namentlich als Verantwortliche für Justizmord benennen. Das hätte Signalwirkung gehabt – in die Familien, in die Institutionen, in die Geschichtsschreibung hinein. Stattdessen bleibt es bei der asymmetrischen Geste: Ehre für die Ermordeten, Schonung für die Mörder.

Katharina Henot hat 1627 trotz Folter nicht gebrochen. 385 Jahre später bricht die Stadt – und vor allem die Kirche – immer noch nicht mit der Schonung ihrer eigenen dunklen Geschichte.

Das ist kein Abschluss. Das ist ein offener Bruch in der Moral der Erinnerung.

Quellenverzeichnis

  1. https://www.stadt-koeln.de/artikel/02686/index.html
    (Stadt Köln – Rehabilitierung der Opfer der Hexenverfolgung 2012)
  2. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/stadtgeschichte
    (Stadt Köln – Stadtgeschichte)
  3. https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/landeskunde/landeskunde.jsp
    (LVR – Institut für Landeskunde und Regionalgeschichte)
  4. https://www.rheinische-geschichte.lvr.de
    (Rheinische Geschichte – Fachportal)
  5. https://www.archive.nrw.de
    (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen)
  6. https://historischesarchivkoeln.de
    (Historisches Archiv der Stadt Köln)
  7. https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/archiv
    (Archiv des Erzbistums Köln)
  8. https://www.museenkoeln.de/koelnisches-stadtmuseum
    (Kölnisches Stadtmuseum)
  9. https://de.wikipedia.org/wiki/Katharina_Henot
    (Biografische Übersicht und Literaturverweise)
  10. https://www.koeln-lese.de/streifzuege/geschichtliches/katharina-henot/
    (Biografie Katharina Henot)
  11. https://www.uni-koeln.de
    (Universität zu Köln – Historisches Institut)
  12. https://de.wikipedia.org/wiki/Hexenverfolgung
    (Überblick Hexenverfolgung)
  13. https://de.wikipedia.org/wiki/Malleus_Maleficarum
    (Hexenhammer)
  14. https://www.loc.gov/item/48030704/
    (Library of Congress – Malleus Maleficarum Digitalisat)
  15. https://sourcebooks.fordham.edu/source/malleus.asp
    (Auszüge aus dem Hexenhammer)
  16. https://de.wikipedia.org/wiki/Constitutio_Criminalis_Carolina
    (Carolina – Strafrecht)
  17. https://www.thurnundtaxis.de
    (Historischer Hintergrund Postwesen)
  18. https://www.hdbg.de
    (Haus der Bayerischen Geschichte – Kontext Frühe Neuzeit)
  19. https://www.bamberg.de/hexenverfolgung
    (Dokumentation Hexenverfolgung Bamberg)
  20. https://www.uni-wuerzburg.de
    (Forschung zu Hexenverfolgungen in Franken)
  21. https://www.smithsonianmag.com/history/witch-trials
    (Allgemeiner Kontext Hexenverfolgung)
  22. https://www.britannica.com/topic/witchcraft/The-witch-hunts
    (Historischer Überblick)
  23. https://www.history.com/topics/renaissance/witchcraft
    (Einordnung Hexenverfolgung)
  24. https://www.imdb.com/title/tt0098669/
    (Film: Die Hexe von Köln, 1989)
  25. https://www.stadt-koeln.de/artikel/01337/index.html
    (Denkmäler und Erinnerungskultur Köln)
  26. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de
    (Zugang zu historischen Dokumenten)
  27. https://www.bpb.de/themen/zeit-kulturgeschichte/fruehe-neuzeit/
    (Bundeszentrale für politische Bildung – Frühe Neuzeit)

 

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