David Vandeven
An den Oberbürgermeister der Stadt Bautzen
Herrn Karsten Vogt
Fleischmarkt 1
02625 Bautzen
Betreff: Stadttaubenmanagement an der Alten Wasserkunst – Schutz der Anwohner, öffentliche Kosten, angekündigte Baumaßnahmen und Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Helfern
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Vogt,
Ihr Schreiben vom 3. November 2026 zu meiner Anfrage in der Einwohnerfragestunde des Bautzener Stadtrates vom 30. September 2026 habe ich erhalten.
Sie teilen darin mit, dass die Turmspitze der Alten Wasserkunst im Jahr 2027 zum Schutz vor Nässe verblecht werden soll, um den baulichen Erhalt dieses Bautzener Wahrzeichens langfristig zu sichern. Im Zuge der Baumaßnahmen werde auch das Nist- und Brutverhalten der Tauben aufmerksam beobachtet.
Diese Auskunft beantwortet jedoch nicht die wesentlichen Fragen, die sich aus der bestehenden Situation an der Alten Wasserkunst ergeben.
Die angekündigte Beobachtung ist zunächst lediglich eine Feststellung über das beabsichtigte Vorgehen. Welches Ziel damit verfolgt wird, welche Konsequenzen daraus entstehen sollen und wie die Stadt mit den bereits vorliegenden Lösungsvorschlägen umgehen möchte, bleibt offen.
Dabei geht es keineswegs ausschließlich um Tierschutz. Betroffen sind auch die Interessen der Anwohner, der Schutz eines historischen Bauwerks, der wirtschaftliche Umgang mit öffentlichen Mitteln und die Frage, wie die Stadtverwaltung mit dem freiwilligen Engagement ihrer Bürger umgeht.
Ich bitte Sie deshalb um die Beantwortung folgender Fragen, geordnet nach ihrer Bedeutung für die Bürger und die anstehenden Entscheidungen.
1. Schutz der Anwohner – wird ein bestehendes Problem lediglich verlagert?
Die Alte Wasserkunst wird nach Beobachtungen der örtlichen Taubenhelfer als Aufenthalts- und Brutplatz von Stadttauben genutzt.
Sollten im Zuge der für 2027 angekündigten Baumaßnahmen bisherige Brut- oder Aufenthaltsmöglichkeiten verschlossen werden, besteht das Risiko, dass sich betroffene Tiere andere Plätze in der Umgebung suchen.
Das könnten auch Dächer, Gebäudenischen, Innenhöfe oder Balkone benachbarter Häuser sein.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Hat die Stadt geprüft, ob die angekündigten Baumaßnahmen Auswirkungen auf die bisherigen Brut- und Aufenthaltsplätze der Tauben haben werden?
- Welche Vorkehrungen sind vorgesehen, falls bisherige Nistmöglichkeiten wegfallen?
- Wie soll verhindert werden, dass sich zusätzliche Verschmutzungen auf benachbarte Wohnhäuser und Grundstücke verlagern?
- Gibt es ein Konzept für den Umgang mit den betroffenen Tieren während und nach den Bauarbeiten?
- Welche Stelle wäre Ansprechpartner für Anwohner, falls sich ihre Situation infolge der Maßnahmen verschlechtert?
Eine Baumaßnahme zum Schutz eines historischen Gebäudes sollte möglichst nicht dazu führen, dass ein bestehendes Problem lediglich an einen anderen Ort verlagert wird.
2. Schutz der Alten Wasserkunst und der öffentlichen Investitionen
Die Alte Wasserkunst gehört zu den bedeutenden historischen Bauwerken Bautzens.
Nach Ihrem Schreiben sollen die für 2027 angekündigten Arbeiten dem langfristigen baulichen Erhalt dieses Wahrzeichens dienen.
Damit stellt sich auch die Frage, welche Maßnahmen zur Vermeidung erneuter Verschmutzungen durch Stadttauben vorgesehen sind.
- Gibt es im Zusammenhang mit der angekündigten Verblechung der Turmspitze ein Konzept zum Umgang mit den dort vorhandenen Tauben?
- Welche Maßnahmen sollen verhindern, dass bereits gereinigte oder künftig instand gesetzte Bereiche erneut erheblich verschmutzt werden?
- Ist die mögliche Einrichtung eines betreuten Taubenschlages als ergänzende Maßnahme zum langfristigen Gebäudeschutz geprüft worden?
- Falls eine solche Prüfung bisher nicht stattgefunden hat: Wäre die Stadt bereit, diese vor Beginn der Arbeiten vorzunehmen?
Der langfristige Erhalt eines historischen Bauwerks erfordert nicht nur die Beseitigung vorhandener Schäden, sondern auch die Prüfung geeigneter vorbeugender Maßnahmen.
3. Wirtschaftlichkeit – welche Kosten entstehen den Bürgern?
Die Reinigung verschmutzter Bereiche, mögliche Vergrämungsmaßnahmen und die Unterhaltung betroffener Gebäude verursachen Kosten.
Welche Aufwendungen der Stadt Bautzen im Zusammenhang mit der Taubenproblematik tatsächlich entstanden sind, ist uns derzeit nicht bekannt.
Gerade deshalb halte ich eine nachvollziehbare Kostenbetrachtung für erforderlich.
- Welche Ausgaben sind der Stadt in den vergangenen drei Jahren für Reinigungs-, Vergrämungs- oder vergleichbare Maßnahmen im Zusammenhang mit Stadttauben entstanden?
- Welcher Anteil dieser Kosten entfiel auf die Alte Wasserkunst und ihr unmittelbares Umfeld?
- Welche laufenden Aufwendungen werden für die kommenden Jahre erwartet?
- Wurde bereits geprüft, ob ein betreuter Taubenschlag unter Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer eine wirtschaftlich vertretbare Alternative oder Ergänzung darstellen könnte?
- Wäre die Stadt bereit, die Investitions- und Betriebskosten eines solchen Taubenschlages den tatsächlichen Kosten bisheriger Maßnahmen gegenüberzustellen?
Dabei müssen selbstverständlich auch die Kosten für Einrichtung, Betreuung, Reinigung und Instandhaltung eines Taubenschlages berücksichtigt werden.
Ohne eine solche Gegenüberstellung lässt sich weder eine mögliche Kostenersparnis behaupten noch die Wirtschaftlichkeit eines solchen Projektes sachgerecht beurteilen.
4. Beobachtung des Brut- und Nistverhaltens – welches Ziel verfolgt die Stadt?
In Ihrem Schreiben führen Sie aus, dass das Nist- und Brutverhalten der Tauben aufmerksam beobachtet werden soll.
Diese Ankündigung bedarf aus meiner Sicht einer Konkretisierung.
- Welche Erkenntnisse soll die Beobachtung liefern?
- Welche Dienststelle oder fachkundige Einrichtung wird sie durchführen?
- Ist eine systematische Erfassung der Zahl der Tiere und ihrer Brutplätze vorgesehen?
- Wird dokumentiert, wie sich die Population während und nach den Bauarbeiten entwickelt?
- Über welchen Zeitraum soll die Beobachtung erfolgen?
- Welche konkreten Entscheidungen sollen anhand der gewonnenen Erkenntnisse getroffen werden?
- Gibt es hierfür bereits einen Zeitplan?
Eine Beobachtung ist sinnvoll, wenn ihr eine konkrete Fragestellung zugrunde liegt und die gewonnenen Erkenntnisse anschließend ausgewertet werden.
Ohne festgelegtes Ziel, nachvollziehbare Methodik und erkennbare Entscheidungsperspektive bleibt hingegen offen, welchen praktischen Beitrag die angekündigte Beobachtung zur Lösung des Problems leisten soll.
5. Was geschieht mit den Tauben während der Bauarbeiten?
Für das Jahr 2027 ist die Verblechung der Turmspitze angekündigt.
Ob und in welchem Umfang davon vorhandene Brutplätze betroffen sein werden, ist bislang nicht geklärt.
Ich bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
- Wird vor Beginn der Arbeiten fachkundig festgestellt, ob sich in den betroffenen Bereichen besetzte Nester, Eier oder Jungvögel befinden?
- Welche Maßnahmen sollen verhindern, dass Tiere im Zuge der Bauarbeiten eingeschlossen oder verletzt werden?
- Werden die zuständigen Tierschutz- beziehungsweise Naturschutzbehörden erforderlichenfalls in die Planung einbezogen?
- Ist vorgesehen, geeignete alternative Aufenthalts- und Brutplätze zu prüfen, falls bestehende Plätze wegfallen?
- Wer trägt innerhalb der Stadtverwaltung die Verantwortung für die entsprechende Abstimmung?
Diese Fragen sollten vor Beginn der Arbeiten geklärt werden, nicht erst während ihrer Durchführung.
6. Betreuter Taubenschlag – ist die Stadt zu einer sachlichen Prüfung bereit?
Bereits in der Einwohnerfragestunde habe ich die Möglichkeit angesprochen, einen betreuten Taubenschlag einzurichten.
Ein solches Konzept könnte kontrollierte Fütterung, regelmäßige Betreuung und die Regulierung des Nachwuchses durch den fachgerechten Austausch von Eiern gegen Attrappen miteinander verbinden.
Entsprechende Modelle werden bereits in verschiedenen deutschen Städten praktiziert.
Als möglicher Standort wurde auch ein geeigneter Bereich an der Alten Wasserkunst oder in deren Umgebung angesprochen.
Mir ist bewusst, dass die Standortwahl von den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten sowie von baurechtlichen, denkmalrechtlichen und tierschutzfachlichen Voraussetzungen abhängt.
Deshalb bitte ich nicht um eine ungeprüfte Standortentscheidung, sondern um eine sachliche Untersuchung der Möglichkeiten.
- Hat die Stadtverwaltung den Vorschlag eines betreuten Taubenschlages bereits fachlich geprüft?
- Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor?
- Falls nein, welche Gründe sprechen gegen eine solche Prüfung?
- Wäre die Stadt bereit, geeignete Standorte unter Einbeziehung der vorhandenen Brutplätze und der örtlichen Taubenpopulation zu untersuchen?
- Könnte dabei auch ein entsprechend ausgestatteter Container berücksichtigt werden, sofern Standort, Genehmigungslage und Gestaltung dies zulassen?
- Welche Voraussetzungen müssten für ein längerfristig angelegtes Modellprojekt erfüllt werden?
Aus meiner Sicht wäre eine Projektlaufzeit von zunächst 24 bis 36 Monaten mit regelmäßigen Zwischenbewertungen zu prüfen.
Ein solcher Zeitraum würde berücksichtigen, dass die Eingewöhnung von Stadttauben an einen neuen Schlag mehrere Monate beanspruchen kann und Veränderungen des Gesamtbestandes erst über einen längeren Zeitraum sinnvoll beurteilt werden können.
Ich bitte darum, den Vorschlag nicht allein aufgrund möglicher Schwierigkeiten bei der Umsetzung auszuschließen, sondern die tatsächlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls entgegenstehende Gründe konkret zu benennen.
7. Kontrollierte Fütterung – besteht für die ehrenamtlichen Helfer Rechtssicherheit?
Ein besonders dringliches Problem betrifft die rechtliche Situation der Helfer.
§ 10 der Polizeiverordnung der Stadt Bautzen vom 5. Oktober 2020 verbietet das Füttern von Tauben außerhalb von Zuchttaubenhaltungen.
Nach § 21 der Verordnung kann ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Gleichzeitig sieht § 20 ausdrücklich vor, dass die Stadt allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten und Geboten der Verordnung zulassen kann.
Daraus ergeben sich konkrete Fragen:
- Ist die Stadt grundsätzlich bereit, einen Antrag auf Ausnahme nach § 20 für eine kontrollierte, fachlich betreute Fütterung im Rahmen eines Stadttaubenmanagements zu prüfen?
- Welche konkreten Voraussetzungen müssten hierfür erfüllt werden?
- Könnte eine Ausnahme auf bestimmte Personen, einen festgelegten Standort und einen begrenzten Zeitraum beschränkt werden?
- Welche Behörde beziehungsweise Dienststelle wäre für die Entscheidung zuständig?
- Müssen ehrenamtliche Helfer ohne eine entsprechende Ausnahme bei kontrollierter Fütterung mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen?
Dabei wird ausdrücklich keine automatische Berechtigung zur Fütterung unterstellt.
Vielmehr soll geklärt werden, ob und unter welchen Bedingungen eine rechtlich zulässige Tätigkeit im Rahmen eines abgestimmten Stadttaubenmanagements möglich wäre.
Es kann nicht im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit liegen, wenn Bürger einerseits zur Mitwirkung an der Lösung eines Problems bereit sind, andererseits aber keine Klarheit darüber besteht, welche Maßnahmen ihnen rechtlich erlaubt sind.
8. Austausch von Taubeneiern – wie bewertet die Stadt diese Maßnahme?
Nach Angaben der ehrenamtlichen Taubenhilfe wurden seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahr 2026 bereits mehr als 30 Taubeneier gegen Attrappen ausgetauscht.
Eine unabhängige Überprüfung dieser Zahl liegt mir gegenwärtig nicht vor. Die Initiative kann ihre bisherigen Tätigkeiten gegebenenfalls näher dokumentieren.
Der fachgerecht durchgeführte Eiertausch ist eine bekannte Methode der Geburtenkontrolle im betreuten Stadttaubenmanagement.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Wie bewertet die Stadtverwaltung diese Form der Bestandsregulierung?
- Welche rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen sind beim Austausch der Eier zu beachten?
- Welche behördlichen Abstimmungen oder Einwilligungen wären gegebenenfalls erforderlich?
- Könnte ein fachgerecht organisierter Eiertausch Bestandteil eines gemeinsam abgestimmten Stadttaubenkonzeptes werden?
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Verringerung der Zahl schlüpfender Jungtiere nicht automatisch mit einem kurzfristigen Rückgang des gesamten Taubenbestandes gleichzusetzen ist.
Gerade deshalb wäre eine längerfristige fachliche Begleitung sinnvoll.
9. Ehrenamtliche Reinigung – sollen die Helfer ihre Tätigkeit fortsetzen?
Nach Angaben der Initiative haben ehrenamtliche Helfer bereits mehrfach durch Taubenkot verschmutzte Bereiche an der Alten Wasserkunst gereinigt.
Sie haben hierfür freiwillig ihre Arbeitszeit eingesetzt.
Hierzu bestehen weiterhin ungeklärte Fragen:
- Ist die Fortsetzung dieser ehrenamtlichen Reinigungsarbeiten von der Stadtverwaltung erwünscht?
- Welche Bereiche dürfen die Helfer gegebenenfalls reinigen?
- Welche vorherigen Einwilligungen oder Genehmigungen sind hierfür erforderlich?
- Welche Anforderungen bestehen hinsichtlich Arbeitsschutz, hygienischer Schutzmaßnahmen und Versicherung?
- Wer wäre seitens der Stadt für die Koordinierung zuständig?
- Könnte die Stadt diese Tätigkeiten durch die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel oder organisatorische Unterstützung erleichtern?
Gerade bei Reinigungsarbeiten an einem historischen Gebäude ist eine klare Abstimmung im Interesse aller Beteiligten erforderlich.
10. Umgang mit ehrenamtlichem Engagement – ist eine Zusammenarbeit überhaupt gewünscht?
Die bisherigen Aktivitäten der Taubenhelfer beruhen nach deren Angaben auf freiwilliger und unentgeltlicher Arbeit.
Die Beteiligten bieten der Stadt ihre Erfahrungen und praktische Unterstützung an.
Es geht dabei nicht darum, dass die Stadt jeden Vorschlag der Helfer übernehmen müsste.
Allerdings sollte erkennbar sein, ob eine Zusammenarbeit grundsätzlich erwünscht ist und unter welchen Voraussetzungen sie stattfinden könnte.
Deshalb bitte ich Sie um eine eindeutige Antwort:
- Ist das ehrenamtliche Engagement im Bereich des Stadttaubenmanagements seitens der Stadtverwaltung grundsätzlich erwünscht?
- Ist die Stadt bereit, mit den Beteiligten über ein abgestimmtes Vorgehen zu sprechen?
- Wer wäre der zuständige Ansprechpartner?
- Welche konkreten Aufgaben könnten ehrenamtliche Helfer gegebenenfalls übernehmen?
- Falls eine Zusammenarbeit nicht vorgesehen ist: Welche sachlichen Gründe sprechen dagegen?
Ich halte es für wichtig, dass freiwilliges Engagement zumindest auf eine nachvollziehbare Prüfung und eine klare Antwort trifft.
Die Helfer benötigen Planungssicherheit. Die Stadt wiederum muss wissen, welche Unterstützung tatsächlich und dauerhaft zur Verfügung steht.
11. Erfahrungen anderer Städte – welche Erkenntnisse wurden berücksichtigt?
Betreute Taubenschläge werden in verschiedenen deutschen Kommunen eingesetzt.
Dabei unterscheiden sich die örtlichen Verhältnisse, die Kosten und die erzielten Ergebnisse.
Es wäre daher sachgerecht, sowohl positive Erfahrungen als auch Schwierigkeiten bestehender Projekte auszuwerten.
- Hat die Stadt Bautzen bereits Erfahrungen anderer Kommunen zum betreuten Stadttaubenmanagement eingeholt?
- Welche Ergebnisse liegen gegebenenfalls vor?
- Wäre die Verwaltung bereit, mit Kommunen oder fachkundigen Einrichtungen Kontakt aufzunehmen, die bereits Erfahrungen mit entsprechenden Projekten gesammelt haben?
- Könnten dabei auch bestehende Initiativen in Sachsen und anderen Bundesländern einbezogen werden?
Eine solche Auswertung könnte helfen, vermeidbare Fehler bei der Planung eines möglichen Bautzener Projektes von vornherein zu vermeiden.
12. Gestrandete Brieftauben – besteht eine geregelte Zuständigkeit?
Nach Angaben der ehrenamtlichen Initiative wurden im Bereich der örtlichen Taubenpopulation mindestens zwölf Tiere beobachtet, die von den Helfern als gestrandete Brieftauben eingeordnet werden.
Ob und in welchem Umfang die Zuordnung anhand von Kennzeichnungen überprüft wurde, müsste gegebenenfalls noch dokumentiert werden.
Auch daraus ergibt sich eine praktische Frage:
- Gibt es in Bautzen eine festgelegte Anlaufstelle für aufgefundene oder gestrandete Brieftauben?
- Welche Möglichkeiten bestehen, entsprechend gekennzeichnete Tiere ihren Haltern zuzuordnen?
- Könnte die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Taubenhilfe und Brieftaubenverbänden in solchen Fällen verbessert werden?
Abschließende Bitte – von der Beobachtung zu einer nachvollziehbaren Entscheidung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Vogt,
die genannten Fragen sollen keine persönliche Auseinandersetzung begründen.
Es geht vielmehr um die Klärung eines konkreten Problems, das unterschiedliche öffentliche Interessen berührt.
Die Stadt möchte die historische Wasserkunst langfristig erhalten. Anwohner haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Verschmutzungen möglichst vermieden und bestehende Probleme nicht lediglich verlagert werden. Gleichzeitig engagieren sich Bürger freiwillig für einen aus ihrer Sicht tierschutzgerechten und praktikablen Lösungsansatz.
Ob dieser Ansatz tatsächlich geeignet und wirtschaftlich ist, muss anhand nachvollziehbarer Kriterien geprüft werden.
Genau darum bitte ich.
Eine angekündigte Beobachtung des Brut- und Nistverhaltens beantwortet noch nicht die Frage, welche Lösung die Stadt anstrebt und wie sie mit bereits unterbreiteten Vorschlägen umgehen wird.
Deshalb bitte ich Sie um eine schriftliche, möglichst punktweise Beantwortung der vorstehenden Fragen innerhalb der nächsten drei Wochen.
Sollte die Beantwortung einzelner Punkte mehr Zeit erfordern, bitte ich zunächst um Mitteilung der zuständigen Fachbereiche und des vorgesehenen weiteren Verfahrens.
Zudem schlage ich einen gemeinsamen Ortstermin an der Alten Wasserkunst vor. Daran könnten Vertreter der Stadtverwaltung, der zuständigen Fachbereiche und der ehrenamtlichen Taubenhilfe teilnehmen.
Ziel sollte sein, die tatsächliche Situation vor Ort zu beurteilen, geeignete Maßnahmen zu prüfen und das weitere Vorgehen festzulegen.
Die Stadt muss nicht jeden Lösungsvorschlag übernehmen. Sie sollte jedoch nachvollziehbar erklären können, welche Möglichkeiten sie geprüft hat, aus welchen Gründen sie bestimmte Maßnahmen für geeignet oder ungeeignet hält und wie das bestehende Problem künftig behandelt werden soll.
Gerade angesichts der für 2027 angekündigten Baumaßnahmen halte ich eine rechtzeitige Klärung für erforderlich.
Ich würde mich freuen, wenn die Stadt Bautzen das vorhandene bürgerschaftliche Engagement aufgreifen und mit den Beteiligten eine sachgerechte Lösung erarbeiten würde.
Mit freundlichen Grüßen
David Vandeven

