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Rede von David Vandeven vor dem Stadtrat Bautzen zum Thema Hundesteuer, Gerechtigkeit und Friedhofsordnung

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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

zunächst wünsche ich Ihnen allen ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2025.

Ich möchte heute ein Thema ansprechen, das mir sehr am Herzen liegt – und ich tue das bewusst anhand persönlicher Beobachtungen. Ich weiß, dass ich damit polarisiere, aber ich bitte Sie, meine Ausführungen sachlich aufzunehmen. Denn es geht um eine grundsätzliche Gerechtigkeitsfrage.

Zur Einführung der Hundesteuer

Die Hundesteuer wurde in Deutschland im Jahr 1807 eingeführt – ursprünglich als eine Art Reichensteuer, weil nur wohlhabende Bürger sich einen Hund leisten konnten. Heute ist das anders: Immer mehr Menschen haben einen Hund – auch solche mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Deshalb ist die heutige Regelung aus meiner Sicht sozial ungerecht.

Keine Zweckbindung – ungerechtfertigte Belastung

Die Hundesteuer wird nicht zweckgebunden verwendet. Das heißt: Die Einnahmen fließen nicht in hundespezifische Leistungen wie Infrastruktur, Tierheime oder Tierschutz, sondern einfach in den allgemeinen Haushalt. Damit ist sie eine pauschale Belastung ohne erkennbare Gegenleistung.

Vergleich der Steuerhöhe – Bautzen im Umfeld

In Bautzen zahlen Hundehalter:

72 € für den ersten Hund,

96 € für den zweiten Hund,

120 € für den dritten Hund.

In umliegenden Gemeinden betragen die Sätze oft nur 30 bis 35 €. Zum Beispiel zahlt eine Bürgerin in Obergurig (Gemeinde Groß Postwitz), nur zwei Kilometer entfernt, lediglich 35 €. Welchen konkreten Mehrwert bietet Bautzen für diese Mehrbelastung? Aus meiner Sicht: keinen.

Sonderfall „gefährliche Hunde“

Für Hunde, die als „gefährlich“ eingestuft sind – früher sprach man von Kampfhunden – erhebt Bautzen eine Steuer von über 500 € für den ersten Hund und bis zu 1.000 € für weitere. Diese Einstufung ist pauschal und differenziert nicht zwischen tatsächlichem Verhalten und bloßer Rassezugehörigkeit. Auch hier sehe ich eine große Schieflage.

Bundesweiter Trend zur Steuererhöhung – Kritik bzw Zeichen an die Partnerstadt  Heidelberg

Andere Städte, wie z. B. Heidelberg, haben kürzlich die Hundesteuer massiv erhöht. Diese Entwicklung trifft insbesondere Geringverdiener hart und verschärft die soziale Ungleichheit.

Forderung nach Transparenz und Reform

Ich appelliere an den Stadtrat, sich nicht nur mit der Höhe der Hundesteuer zu befassen, sondern auch mit ihrer Verwendung. Es braucht ein klares Signal: Warum wird sie erhoben? Wofür genau wird sie eingesetzt?

Situation der Tierheime – Beispiel Görlitz & Bautzen

In Görlitz wurde das Tierheim Ende letzten Jahres nach über 30 Jahren geschlossen. Herr Vater konnte es aus finanziellen Gründen nicht weiterführen.

In Bautzen hingegen halten Herr Bär, sein Team sowie zahlreiche Ehrenamtliche und regionale Unternehmer das Tierheim am Leben – mit großem Einsatz. Besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Drews für seine Futtermittelspende. Doch das bleibt ein Tropfen auf den heißen Stein.

Hundesteuer und Tierheime: Kein Verhältnis zu den Kosten.

Die Summe, die die Stadt an das Tierheim zahlt, steht in keinem Verhältnis zu den Hundesteuer-Einnahmen – und ebenso wenig zu den tatsächlichen Kosten für Versorgung, Unterbringung und tierärztliche Betreuung. Neue gesetzliche Regelungen, z. B. zur Tierärztekostenstruktur, verursachen zusätzliche Belastungen.

Beispiel Berlin – soziale Hundesteuerbefreiung

Die Stadt Berlin hat eine beispielhafte Regelung eingeführt: Rentner, Sozialhilfeempfänger und Menschen mit geringem Einkommen sind von der Hundesteuer befreit. Warum kann das Bautzen nicht auch? Ich bitte Sie, dieses Modell zu prüfen und ebenfalls soziale Gerechtigkeit herzustellen.

Überfüllung der Tierheime nach Corona

Während der Corona-Pandemie wurden viele Tiere angeschafft – inzwischen geben viele Menschen ihre Tiere wieder ab. Die Tierheime sind überfüllt. Wir dürfen nicht warten, bis auch in Bautzen das Tierheim schließen muss oder die Ehrenamtlichen aufgeben.

Zweiter Themenblock: Friedhofsordnung und Hundeverbot bei Betreten des Friedhofs

Wenn ein Hund einen städtischen Friedhof in Bautzen betritt, gilt das aktuell als Ordnungswidrigkeit. Doch katholische Friedhöfe – wahrlich nicht für Freizügigkeit bekannt – erlauben zumindest das Mitführen von Hunden an der Leine.

Ich finde: Es reicht aus, eine Leinenpflicht vorzuschreiben. Bei Störungen kann jederzeit über das Hausrecht reagiert werden. Ein generelles Verbot erscheint mir überzogen. Hunde sind Teil unserer Gesellschaft, sie vertrauen, sie leiden, sie sind fühlende Wesen – und auch ihre Halter zahlen Steuern.

Beisetzung von Haustieren – neue Möglichkeiten

In anderen Städten besteht bereits die Möglichkeit, Haustiere in Urnenform in Familiengräbern beizusetzen – sofern ein Familiengrab bereits existiert oder genutzt wird.

In Bautzen gibt es eine solche Regelung bislang nicht. Ich fordere, dies zu überdenken. Hunde sterben oft vor ihren Besitzern. Es sollte eine Übergangslösung geschaffen werden – etwa ein Tierfriedhof oder eine zentrale Urnenstelle, wo Tierurnen so lange aufbewahrt werden können, bis das Familiengrab verfügbar ist.

Dies wäre eine würdevolle Alternative zur bisherigen Tierkörperbeseitigung, die aus der Zeit gefallen wirkt.

Fazit und Appell

Ich bitte den Stadtrat ausdrücklich:

sich mit der Hundesteuer inhaltlich und sozialpolitisch auseinanderzusetzen,

eine gerechtere Struktur zu schaffen,

die Verwendung der Einnahmen transparent zu machen,

und in der Friedhofsverordnung eine zeitgemäße, menschliche Lösung für Tiere und Halter zu finden.

Bautzen kann hier ein positives Zeichen setzen – für Mensch, Tier und Gesellschaft.

Vielen Dank.

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