Vom Friedenspianisten zum „Randalierer“ – wenn Kabarett zur Gerichtswirklichkeit wird
Ein analytischer Bericht zum Justizskandal – von Andreas Manousos
Vom Klavierspiel zum Landfriedensbruch
Arne Schmitt, bekannt als „Friedenspianist“ der Berliner Corona-Demos, wurde ursprünglich vor Gericht gestellt, weil er 2020 mit seinem Flügel am Brandenburger Tor auftrat. Die Staatsanwaltschaft konstruierte daraus den Vorwurf des Landfriedensbruchs – ein Tatbestand, der sonst für Steinewerfer, Flaschenwerfer oder Plünderer gedacht ist.
Doch hier soll ein Pianist mit seinem Instrument zur Gefahr geworden sein. Der Flügel, auf einem fahrbaren Podest montiert, sei laut Anklage „in eine Polizeikette gefahren“ – als wäre er ein Auto oder ein Rammbock. In Wahrheit wurde das schwere Instrument durch die Polizeibewegung selbst in die Kette gedrückt.
Und Hand aufs Herz: Wer hat je gesehen, dass jemand mit einem Flügel oder einem Klavier Polizisten erschlägt? Schon der Gedanke wirkt wie eine Szene aus einem absurden Kabarett, nicht wie ein realer Straftatbestand.
Die Eskalation im Gerichtssaal
Am 20. August 2025 kam es dann im Berufungsverfahren zum Eklat: Eine Schöffin verweigerte ihre Identifizierung. Das ist ein gravierender Rechtsbruch, denn ohne ordnungsgemäß feststehende Besetzung ist jedes Urteil nichtig (§ 338 Nr. 1 StPO). Der Bundesgerichtshof stellte dazu klar:
„Ein Urteil ist stets aufzuheben, wenn das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war.“ (BGHSt 29, 203).
Doch statt den Fehler zu korrigieren, drehten Gericht und Staatsanwaltschaft die Schuld um: Arne Schmitt wurde plötzlich ein „Angriff“ auf diese Schöffin und einen Justizwachtmeister vorgeworfen. Öffentliche Videos belegen höchstens eine verbale Eskalation – keinen tätlichen Angriff.
Absurditäten im Doppelpack – Justiz und Satire
Hier berühren sich Realität und Satire. Otto Waalkes endete in den 70ern einen Sketch mit den Worten:
„Daraufhin machte ich mir eine geweihte Christophorusplakette an meine Orgel – und bin seitdem nie mit einer anderen Orgel zusammengestoßen.“
Genauso grotesk ist es, wenn die Berliner Staatsanwaltschaft nun so tut, als hätte ein Pianist sein Instrument wie ein Auto durch die Reihen der Polizei gesteuert. Das ist Satire pur – nur dass es diesmal keinen Lacher gibt, sondern Untersuchungshaft.
Totalitäre Züge der Justiz
An dieser Stelle wird offenbar, wie sehr sich die Justiz dem Totalitarismus angenähert hat. Verfahren gegen Michael Ballweg, Dr. Reiner Füllmich und zahlreiche andere zeigen, dass eine totalitaristische Gesinnung längst offen in der Justiz Platz gegriffen hat: Nicht mehr der Rechtsstaat steht im Mittelpunkt, sondern die Bestrafung des Bürgerprotests gegen politische Übergriffigkeit.
Die Justiz schreckt dabei auch nicht vor Schildbürgerstreichen zurück – etwa der Behauptung, ein Friedenspianist habe eine Polizeikohorte mit seinem Flügel angegriffen. In Wahrheit spielte er Friedensmusik – und zwar in einer Situation, in der die Polizei, auf politischen Befehl hin, brutal auf wehrlose, friedlich protestierende Rentner eindrosch. Aus Berlin sind diese Bilder und Videos hinreichend dokumentiert.
Die politische Motivation
Arne Schmitt war nicht nur bei einer einzelnen Demonstration präsent, sondern bei vielen. Er machte sich bundesweit einen Namen, indem er dort, wo die Polizei mit Gewalt einschritt, gezielt deeskalierend wirkte – durch Friedensmusik und Friedensgesang. Gerade in Berlin, wo die Einsatzkräfte besonders brutal vorgingen, war seine Rolle sichtbar und wirksam.
Das machte ihn zu einer Symbolfigur. Und genau das war der Politik ein Dorn im Auge: ein Künstler, der mit Musik zeigte, dass Protest auch friedlich und würdevoll sein kann. Sein Erfolg in den Medien, seine Popularität und sein Symbolwert passten nicht ins Narrativ der Politik. Die Motivation war daher klar: Arne Schmitt musste ausgeschaltet werden – mit undemokratischen Mitteln, so wie es bereits bei Dr. Reiner Füllmich, Michael Ballweg und vielen anderen Oppositionellen versucht wurde.
Die historische Einordnung – von der „Plandemie“ zur inszenierten Krise
Inzwischen ist seit längerem klar, dass es sich bei Corona nicht um eine unvorhersehbare Pandemie handelte, sondern um eine Plandemie, also eine gezielt herbeigeführte und gesteuerte Entwicklung. Damit wird deutlich:
– Die Maßnahmen waren von Beginn an überzogen und wissenschaftlich nicht haltbar.
– Millionen Menschen wurden unter Druck gesetzt, experimentelle Injektionen zu akzeptieren.
– Viele sind gestorben oder schwer erkrankt, unzählige leiden bis heute an den Folgen.
– Spätestens die Leaks der RKI-Files haben offengelegt, wie ein Korruptionsapparat im Hintergrund die Einschränkungen der Bürger orchestrierte.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Die Demonstrationen und Friedensaktionen waren nicht nur legitim, sondern notwendig. Sie stellten die einzige Antwort der Zivilgesellschaft auf eine Politik dar, die sich offen über Grundrechte hinwegsetzte.
Spätestens unter diesem Blickwinkel hätte das Landgericht Berlin das Anklagebegehren der Staatsanwaltschaft zurückweisen müssen. Stattdessen lässt es zu, dass eine Schöffin ihre Identität nicht preisgibt – ein klarer Rechtsbruch – und macht aus dem Opfer eines Verfahrensfehlers den angeblichen Täter.
Fazit – Fallanalyse
Arne Schmitt sitzt nicht in Haft, weil er gewalttätig wurde. Er sitzt in Haft, weil er auf sein Recht bestand, die gesetzmäßige Besetzung des Gerichts zu überprüfen – und weil er als Symbolfigur der Friedensbewegung der Politik unbequem geworden ist.
Die Absurdität erreicht Kabarett-Niveau: Ein Pianist wird wie ein Randalierer behandelt, ein Flügel wie ein Schlagwerkzeug – und die Justiz inszeniert daraus einen Angriff, der keiner war. Damit zeigt sich in erschreckender Deutlichkeit, wie weit sich Teile der deutschen Justiz vom Rechtsstaat entfernt und dem Totalitarismus angenähert haben.

